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Ihr gutes Recht
Quelle: VKS-Broschüre "unverschuldeter Verkehrsunfall - Was ist zu tun?!"
Bei einem unverschuldetem Unfall haben sie das Recht auf:
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freie Wahl der Reparaturwerkstatt
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freie Wahl des Kfz-Sachverständigen
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freie Wahl des Rechtsanwalts
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freie Wahl der Autovermietung
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auf Kostenerstattung für das Abschleppen des fahruntüchtigen Wagens
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auf Erstattung der Mietwagenkosten oder auf eine Nutzungsausfallentschädigung
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auf den Ausgleich der vom Sachverständigen festgestellten merkantilen Wertminderung
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den Verkauf des beschädigten Fahrzeuges oder die Inzahlunggabe – zu dem vom Sachverständigen ermittelten Restwert – selbständig in die Hand zu nehmen
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auf Kostenerstattung von unfallbedingten Sachschäden sowie Nebenkosten
Als Geschädigter müssen Sie keine:
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Vertragswerkstatt der Versicherung mit der Reparatur seines Fahrzeugs beauftragen
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Anweisungen, Ratschläge, Vorschläge bei der gegnerischen Versicherung einholen oder gar befolgen
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Preisvergleiche anstellen, um eine besonders günstige Reparaturfirma oder gar Sachverständigen zu finden
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Nachbesichtigungen durch die gegnerische Versicherung dulden
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