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Ihr gutes Recht

Quelle: VKS-Broschüre "unverschuldeter Verkehrsunfall - Was ist zu tun?!"
Bei einem unverschuldetem Unfall haben sie das Recht auf:
  • freie Wahl der Reparaturwerkstatt

  • freie Wahl des Kfz-Sachverständigen

  • freie Wahl des Rechtsanwalts

  • freie Wahl der Autovermietung

  • auf Kostenerstattung für das Abschleppen des fahruntüchtigen Wagens

  • auf Erstattung der Mietwagenkosten oder auf eine Nutzungsausfallentschädigung

  • auf den Ausgleich der vom Sachverständigen festgestellten merkantilen Wertminderung

  • den Verkauf des beschädigten Fahrzeuges oder die Inzahlunggabe – zu dem vom Sachverständigen ermittelten Restwert – selbständig in die Hand zu nehmen

  • auf Kostenerstattung von unfallbedingten Sachschäden sowie Nebenkosten

Als Geschädigter müssen Sie keine:
  • Vertragswerkstatt der Versicherung mit der Reparatur seines Fahrzeugs beauftragen

  • Anweisungen, Ratschläge, Vorschläge bei der gegnerischen Versicherung einholen oder gar befolgen

  • Preisvergleiche anstellen, um eine besonders günstige Reparaturfirma oder gar Sachverständigen zu finden

  • Nachbesichtigungen durch die gegnerische Versicherung dulden

Sie haben noch Fragen?
Dann setzen Sie sich mit mir in Verbindung
- ich helfen Ihnen gerne weiter!
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